Sitzung: 16.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 11/0096
Beschluss:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den
städtebaulichen Rahmenplan zur Bebauung der Fläche zwischen Büscher-, Landwehr-
und Geschwister-Scholl-Straße als Ausgangsbasis für die weitere städtebauliche
Entwicklung der vom Rahmenplan umfassten Flächen zur Kenntnis.
Über den
Beschlussvorschlag wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung entschieden.
Herr Reichling
erläutert ausführlich anhand eines Powerpointvortrags die wesentlichen
Unterschiede zwischen der städtebaulichen Rahmenplanung aus dem Jahre 2011 und
dem aktuellen Vorschlag. Er geht dabei insbesondere auf die Wohnbebauung in
höherer Verdichtung an der Ecke Büscherstraße/Landwehrstraße und auf die
gemischte Nutzung südlich des Kuhbachs, erschlossen über die
Geschwister-Scholl-Straße, ein.
Herr Sparringa sieht
in der beabsichtigten Wohnbebauung direkt an der Landwehrstraße eine erhebliche
Verschlechterung, da auf den bisher geplanten Lärmschutzwall verzichtet werde;
es könne nicht angehen, dass ein dreigeschossiger mit Menschen bewohnter Riegel
nunmehr die Lärmschutzfunktion
übernehme.
Erster Beigeordneter
Dr.-Ing. Peters weist darauf hin, dass in der Sachdarstellung der Verwaltung
aus seiner Sicht wichtige Hintergrundinformationen zu aktuell laufenden
Gesprächen zwischen den heutigen Grundstückseigentümern und potentiellen
Investoren fehlen. Mit Rücksicht auf diese sensiblen Verhandlungen könne er
aber zumindest folgende Zusatzinformationen geben:
- Bei der bis zu dreigeschossigen
Wohnbebauung Büscherstraße/Landwehrstraße handele es sich nicht um
klassischen Wohnungsbau sondern es sei daran gedacht, dass dort eine
Altenpflegeeinrichtung als städtebaulicher Solitärbaukörper entstehen
soll. Daher sei die schematische Darstellung der Baukörper im neuen
Rahmenplan auch durchaus missverständlich zu interpretieren.
- Was die Wohnbebauung/gemischte Nutzung
angehe, sei dort an die Errichtung eines barrierefreien Altenwohndorfes
gedacht;
- es gebe dort auch Anfragen zur Errichtung
eines Objektes zur Stärkung der ärztlichen Infrastruktur in Bergkamen.
- Dr. Peters weist ausdrücklich darauf
ihn, dass das Grundstück direkt südlich der Kuhbachtrasse im Eigentum der
Stadt Bergkamen steht und daher die Stadt aus privatrechtlichen Gründen
entscheiden kann, welche konkrete Nutzung dort angesiedelt wird.
Die
Ausschussmitglieder Sparringa, Heinzel und Weiß kritisieren daraufhin, dass
diese wichtigen Informationen in der Vorlage der Verwaltung bisher nicht
enthalten waren und dass sich daraus weiterer Beratungsbedarf in den Fraktionen
ergebe.
Erster Beigeordneter
Dr.-Ing. Peters regt daher an, auf eine heutige Beschlussfassung zu verzichten.
Daraufhin stellt
Herr Sparringa den Antrag, die Vorlage der Verwaltung lediglich zur Kenntnis zu
nehmen und die Entscheidung erst in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses
auszuführen.