Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den städtebaulichen Rahmenplan zur Bebauung der Fläche zwischen Büscher-, Landwehr- und Geschwister-Scholl-Straße als Ausgangsbasis für die weitere städtebauliche Entwicklung der vom Rahmenplan umfassten Flächen zur Kenntnis.

Über den Beschlussvorschlag wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung entschieden.


Herr Reichling erläutert ausführlich anhand eines Powerpointvortrags die wesentlichen Unterschiede zwischen der städtebaulichen Rahmenplanung aus dem Jahre 2011 und dem aktuellen Vorschlag. Er geht dabei insbesondere auf die Wohnbebauung in höherer Verdichtung an der Ecke Büscherstraße/Landwehrstraße und auf die gemischte Nutzung südlich des Kuhbachs, erschlossen über die Geschwister-Scholl-Straße, ein.

 

Herr Sparringa sieht in der beabsichtigten Wohnbebauung direkt an der Landwehrstraße eine erhebliche Verschlechterung, da auf den bisher geplanten Lärmschutzwall verzichtet werde; es könne nicht angehen, dass ein dreigeschossiger mit Menschen bewohnter Riegel nunmehr die  Lärmschutzfunktion übernehme.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters weist darauf hin, dass in der Sachdarstellung der Verwaltung aus seiner Sicht wichtige Hintergrundinformationen zu aktuell laufenden Gesprächen zwischen den heutigen Grundstückseigentümern und potentiellen Investoren fehlen. Mit Rücksicht auf diese sensiblen Verhandlungen könne er aber zumindest folgende Zusatzinformationen geben:

 

  • Bei der bis zu dreigeschossigen Wohnbebauung Büscherstraße/Landwehrstraße handele es sich nicht um klassischen Wohnungsbau sondern es sei daran gedacht, dass dort eine Altenpflegeeinrichtung als städtebaulicher Solitärbaukörper entstehen soll. Daher sei die schematische Darstellung der Baukörper im neuen Rahmenplan auch durchaus missverständlich zu interpretieren.
  • Was die Wohnbebauung/gemischte Nutzung angehe, sei dort an die Errichtung eines barrierefreien Altenwohndorfes gedacht;
  • es gebe dort auch Anfragen zur Errichtung eines Objektes zur Stärkung der ärztlichen Infrastruktur in Bergkamen.
  • Dr. Peters weist ausdrücklich darauf ihn, dass das Grundstück direkt südlich der Kuhbachtrasse im Eigentum der Stadt Bergkamen steht und daher die Stadt aus privatrechtlichen Gründen entscheiden kann, welche konkrete Nutzung dort angesiedelt wird.

 

Die Ausschussmitglieder Sparringa, Heinzel und Weiß kritisieren daraufhin, dass diese wichtigen Informationen in der Vorlage der Verwaltung bisher nicht enthalten waren und dass sich daraus weiterer Beratungsbedarf in den Fraktionen ergebe.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters regt daher an, auf eine heutige Beschlussfassung zu verzichten.

 

Daraufhin stellt Herr Sparringa den Antrag, die Vorlage der Verwaltung lediglich zur Kenntnis zu nehmen und die Entscheidung erst in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses auszuführen.