Herr Miller bittet SPD-Fraktion und Verwaltung um Bewertung des Briefes des Landesministers für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung sei nach wie vor an die Beschlusslage des Rates zur L 821 n gebunden; dies spiegelt sich im aktuell genehmigten neuen Flächennutzungsplan wider. Der Flächennutzungsplan stellt die Trasse der L 821 n behördenverbindlich dar. Ferner wollten sowohl die Landesregierung als auch die Verwaltung die Entscheidung über die Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht eines Bergkamener Landwirts abwarten.

 

Herr Strunk fragt nach dem aktuellen Sachstand zum Windrad in Overberge. Dr.-Ing. Peters trägt vor, dass der modifizierte Antrag vorliege und eine Stellungnahme dazu auf den Weg gebracht werde, bei der das gemeindliche Einvernehmen von den Punkten Erschließung, Baulast und Rückbauverpflichtung abhängt. Ansonsten handele es sich um einen BImschG-Antrag im Zuständigkeitsbereich des Kreises Unna. Auf Anraten des Kreises Unna wurden vor Antragsstellung die Nabenhöhe und die KW-Leistung reduziert.