Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die vorgebrachten Anregungen zu den Verfahrensschritten der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 1 zur Vorlage zu entscheiden.

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“ einschließlich Begründung als Satzung.

Herr Reichling erläutert die Verlagerung und Modernisierung des Lebensmittel-Discounters ALDI „Am Roggenkamp“, welche den gesamten Nahversorgungsstandort stärkt, und geht dabei auf die wesentlichen Festsetzungen im Bebauungsplan ein.