Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Das Erfordernis
einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der
Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die
zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.