Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 2 – Tagespflege bei der Buchungsstelle  06.36.02.533100 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 380.000,00 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.


Die Erläuterungen werden durch Udo Harder gegeben.

 

Die Mehrausgaben begründen sich zum Teil durch die Erhöhung des Stundensatzes und durch z. B. die Anerkennung von Ausfallzeiten bis zu acht Wochen bei der Tagespflege.