Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung
gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten
Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche
Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Die Erläuterungen werden durch Udo Harder gegeben.
Die Mehrausgaben begründen sich zum Teil durch die Erhöhung des Stundensatzes und durch z. B. die Anerkennung von Ausfallzeiten bis zu acht Wochen bei der Tagespflege.