Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Sachdarstellung und Begründung vorgestellten Kriterien und die entsprechende Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a der 2. Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) bzw. als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16 b in Verbindung mit § 21 b.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach § 21 a bzw. § 21 b des Regierungsentwurfs zur Änderung des KiBiz zu gewähren. Die Anerkennung gilt in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/19 am 31.07.2019.

 

Die Anzahl der anzuerkennenden Kindertageseinrichtungen wurde gem. Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.05.2014 für Bergkamen wie folgt festgelegt:

 

§ 21    plusKITA                      =            200.000,00 €              =            8 Einrichtungen

§ 21 b Sprachförderung        =            85.000,00 €                 =            17 Förderpakete

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine. Es handelt sich um eine reine Landesmittelförderung, die in voller Höhe an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet wird.


Die Erläuterung erfolgt durch Udo Harder.

 

Die Absprache, welche Kindergärten benannt werden ist auch bereits im Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses besprochen worden. Darüber hinaus ist anzumerken, dass, wenn sich gravierende Veränderungen in der Struktur ergeben, es möglich ist eine Änderung des heutigen Beschlusses herbeizuführen.