Beschluss:
Der Altersvorsitzende des Jugendhilfeausschusses verpflichtet die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Beschluss:
Der Altersvorsitzende des Jugendhilfeausschusses verpflichtet die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.