Sitzung: 16.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 11/0084
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beschließt die nachfolgende
Stellungnahme der Stadt Bergkamen.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert anhand der Vorlage die Veränderung bei
der Landesplanung im Hinblick auf die Berechnung und künftige Ausweisung
gewerblich-industrieller Flächen und regt an folgende Hinweise an den RVR zu
geben:
-
frühzeitige
Entwicklung neuer Standorte unabhängig von der Vermarktung aller Reserveflächen
aufgrund der mehrjährige Dauer der Bauleitplanverfahren
-
Gefährdung der
kommunalen Planungshoheit, wenn Gewerbestandorte nicht nach Lagegunst, sondern
anhand festgelegter Bedarfsgrößen entwickelt werden und (rechts-)wirksame
Bauleitpläne an abstrakte Flächenvorgaben des Regionalplans anzupassen sind
-
Flächenbilanzierung
aus ruhrFIS muss den Kommunen zur vollumfassenden Bewertung des
Berechnungsmodells vorliegen
-
keine Anrechnung
betriebsgebundener Reserven, Einzelfallentscheidung über Anrechnung bei
sonstigen Widrigkeiten der Inanspruchnahme
-
stichtagsunabhängig
weitere bauleitplanerische Entwicklung von Flächen, wenn tatsächlich nach dem
Stichtag weitere Flächen in Anspruch genommen sind
-
Prüfung des
Einbezugs weiterer Komponenten in das Berechnungsmodell (Arbeitslosenzahlen,
Pendlerzahlen), um beispielsweise große Arbeitsplatzverluste zu berücksichtigen
-
Definition von
Kriterien für Kooperationsstandorte
-
Kooperationsstandorte
sollen auch solche gewerblichen Bauflächen sein, die durch einen
Kooperationspartner mehrer Städte vermarktet werden
In
den anschließenden Stellungnahmen der im Ausschuss vertretenen Fraktionen wird
die Unterstützung aller Fraktionen zugesichert.
Herr
Sparringa merkt jedoch an, dass seine Zustimmung den folgenden Absatz der
Vorlage 11/0084 nicht umfasst: „Bei den gewerblichen Flächen gibt es solche,
die als Erweiterungsfläche an bestimmte Betriebe gebunden sind und somit nicht
für die allgemeine Vermarktung durch die Wirtschaftsförderung verfügbar sind.
Diese Flächen sollen nicht als allgemeine Reserve angerechnet werden. Flächen,
die aufgrund von sonstigen Widrigkeiten (z. B. Eigentumsrestriktionen) nicht
als Reserven verfügbar sind, sollen im Einzelfall ebenfalls nicht angerechnet
werden.“
Herr
Engelhardt betont bei seiner Zustimmung zur Vorlage, dass er jedoch
grundsätzlich das übergeordnete Ziel des Landes zur Flächeneinsparung für
sinnvoll erachte.