Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beschließt die nachfolgende Stellungnahme der Stadt Bergkamen.

 


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert anhand der Vorlage die Veränderung bei der Landesplanung im Hinblick auf die Berechnung und künftige Ausweisung gewerblich-industrieller Flächen und regt an folgende Hinweise an den RVR zu geben:

-         frühzeitige Entwicklung neuer Standorte unabhängig von der Vermarktung aller Reserveflächen aufgrund der mehrjährige Dauer der Bauleitplanverfahren

-         Gefährdung der kommunalen Planungshoheit, wenn Gewerbestandorte nicht nach Lagegunst, sondern anhand festgelegter Bedarfsgrößen entwickelt werden und (rechts-)wirksame Bauleitpläne an abstrakte Flächenvorgaben des Regionalplans anzupassen sind

-         Flächenbilanzierung aus ruhrFIS muss den Kommunen zur vollumfassenden Bewertung des Berechnungsmodells vorliegen

-         keine Anrechnung betriebsgebundener Reserven, Einzelfallentscheidung über Anrechnung bei sonstigen Widrigkeiten der Inanspruchnahme

-         stichtagsunabhängig weitere bauleitplanerische Entwicklung von Flächen, wenn tatsächlich nach dem Stichtag weitere Flächen in Anspruch genommen sind

-         Prüfung des Einbezugs weiterer Komponenten in das Berechnungsmodell (Arbeitslosenzahlen, Pendlerzahlen), um beispielsweise große Arbeitsplatzverluste zu berücksichtigen

-         Definition von Kriterien für Kooperationsstandorte

-         Kooperationsstandorte sollen auch solche gewerblichen Bauflächen sein, die durch einen Kooperationspartner mehrer Städte vermarktet werden

 

In den anschließenden Stellungnahmen der im Ausschuss vertretenen Fraktionen wird die Unterstützung aller Fraktionen zugesichert.

 

Herr Sparringa merkt jedoch an, dass seine Zustimmung den folgenden Absatz der Vorlage 11/0084 nicht umfasst: „Bei den gewerblichen Flächen gibt es solche, die als Erweiterungsfläche an bestimmte Betriebe gebunden sind und somit nicht für die allgemeine Vermarktung durch die Wirtschaftsförderung verfügbar sind. Diese Flächen sollen nicht als allgemeine Reserve angerechnet werden. Flächen, die aufgrund von sonstigen Widrigkeiten (z. B. Eigentumsrestriktionen) nicht als Reserven verfügbar sind, sollen im Einzelfall ebenfalls nicht angerechnet werden.“

 

Herr Engelhardt betont bei seiner Zustimmung zur Vorlage, dass er jedoch grundsätzlich das übergeordnete Ziel des Landes zur Flächeneinsparung für sinnvoll erachte.