Sitzung: 12.06.2014 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 11/0004
Beschluss:
Der Bürgermeister führt die stellv. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die übrigen Stadtverordneten gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.