Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, für die „10. Wahlperiode des Rates der Stadt
Bergkamen“ eine Dauer von 5 Jahren zugrunde zulegen, um die zeitlichen
Voraussetzungen für die Ehrungen der ausscheidenden Stadtverordneten gemäß der
„Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom 05.06.2012“ zu ermöglichen.