Sitzung: 03.04.2014 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2
Vorlage: 10/1446
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt
„Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange“ entsprechend Sachdarstellung.
Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. WD 103 II „Waldsiedlung“ einschließlich
Begründung entsprechend Anlagen 2 und 3 und beschließt die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Anlagen 2
und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Nach Auffassung des Fraktionsvorsitzenden BergAUF Engelhardt ist die
Fläche aufgrund der Vornutzung und der damit verbundenen Altlasten für eine
Wohnbebauung nicht geeignet ist.
Für seine Fraktion wird durch den Umweltbericht belegt, dass eine starke
Belastung vorhanden ist. Er fordert, dass die RAG weit über die bisherigen
Festlegungen hinaus, die Fläche saniert.
Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sparringa hält die
Ausführungen des Herrn Engelhardt für enorm überzogen. Für seine Fraktion steht
die Reaktivierung von Brachflächen vor Inanspruchnahme von Freiflächen. Dass
die notwendigen Sanierungen vorgenommen werden müssen, bleibt davon unberührt.
Stadtverordneter Heinzel weist darauf hin, dass auch andere
Bergbauflächen als Wohnbauflächen in der Vergangenheit ausgewiesen worden sind,
insbesondere bei der Wasserstadt Aden soll dies auch in der Zukunft geschehen.