Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt „Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ entsprechend Sachdarstellung.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. WD 103 II „Waldsiedlung“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 2 und 3 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Nach Auffassung des Fraktionsvorsitzenden BergAUF Engelhardt ist die Fläche aufgrund der Vornutzung und der damit verbundenen Altlasten für eine Wohnbebauung nicht geeignet ist.

 

Für seine Fraktion wird durch den Umweltbericht belegt, dass eine starke Belastung vorhanden ist. Er fordert, dass die RAG weit über die bisherigen Festlegungen hinaus, die Fläche saniert.

 

Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sparringa hält die Ausführungen des Herrn Engelhardt für enorm überzogen. Für seine Fraktion steht die Reaktivierung von Brachflächen vor Inanspruchnahme von Freiflächen. Dass die notwendigen Sanierungen vorgenommen werden müssen, bleibt davon unberührt.

 

Stadtverordneter Heinzel weist darauf hin, dass auch andere Bergbauflächen als Wohnbauflächen in der Vergangenheit ausgewiesen worden sind, insbesondere bei der Wasserstadt Aden soll dies auch in der Zukunft geschehen.