Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2011 nebst Anhang
und Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2.
Der
Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den
Jahresabschluss der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2011 nebst Anhang und
Lagebericht fest.
Der Jahresfehlbetrages für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von
– 7.144.657,98 € wird durch die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
3.
Die
Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW
die Entlastung des Bürgermeisters.
4.
Der
zusätzliche Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2011 wird
zur Kenntnis genommen.