Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt
1. die Durchführung der Maßnahme „Römerpark
Bergkamen“
2. die Genehmigung einer erheblichen
außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwand gem. § 83 GO NRW in Höhe von 98.447,00 €
(Landesförderung 80 %), die aufgeteilt werden:
a)
in Höhe von 79.908,00 € bei der Buchungsstelle
04.25.04/0429.785300 – Römerpark
Bergkamen – (Infrastruktureinrichtungen). Die Deckung erfolgt durch
Mehreinzahlungen bei der Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100 – Investitionspauschale
– in Höhe von 15.981,60 € und Mehreinzahlungen in Höhe von 63.926,40 € bei der
Buchungsstelle 04.25.04/0429.681100 – Zuweisungen –;
b)
in Höhe von 18.539,00 € bei der Buchungsstelle
04.25.04.529103 – Römerpark Bergkamen – (Aufwendungen). Die Deckung erfolgt
durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 04.25.04.529100 – Aufwendungen
für sonstige Dienstleistungen – in Höhe von 3.707,80 € und Mehrerträge in Höhe
von 14.831,20 € bei der Buchungsstelle 04.25.04.414100 – Zuweisungen –.