Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für Investitionen im
Teilfinanzplan sowie die Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2
GO NRW zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für Investitionen im
Teilfinanzplan sowie die Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2
GO NRW zur Kenntnis.