Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
1. Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort
Geschwister-Scholl-Straße“ unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. §
13 a BauGB.
Der
Geltungsbereich wird begrenzt
- im Norden durch die Südseite
der Landwehrstraße/L 664,
- im Osten durch die
Geschwister-Scholl-Straße,
- im
Süden und Westen durch die nördliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges und seiner
Verlängerung um 35 m nach Westen und von dort durch eine 72 m lange Linie nach
Norden zur Südseite der Landwehrstraße.
2. Der
Rat billigt den Bebauungsplanentwurf gem. Anlage 2 einschließlich Begründung
gem. Anlage 3 dieser Vorlage und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB abgesehen. Stattdessen werden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Rahmen der
Offenlage beteiligt.
Die Anlagen 1 -
3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
CDU-Fraktionsvorsitzende
Middendorf fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, was mit dem alten Standort
„Aldi“ geschieht.
Der techn.
Beigeordnete Dr.-Ing. Peters antwortet, dass es sich um Privateigentum handelt
und der Stadt zurzeit eine Nachfolgeregelung nicht bekannt ist. Festzuhalten
bleibt, dass sich die Nutzung im Rahmen des B-Planes OV95 bewegen muss.
Fraktionsvorsitzender
der Fraktion BergAUF Engelhardt möchte wissen, ob der Bolzplatz in der jetzigen
Lage erhalten bleibt.
Dr.-Ing. Peters
antwortet, dass der Bolzplatz Bestandsschutz hat, zusätzlich soll ein
Lärmschutzwall angelegt werden.