Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

1.         Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“ unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB.

Der Geltungsbereich wird begrenzt
-            im Norden durch die Südseite der Landwehrstraße/L 664,
-            im Osten durch die Geschwister-Scholl-Straße,

- im Süden und Westen durch die nördliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges und seiner Verlängerung um 35 m nach Westen und von dort durch eine 72 m lange Linie nach Norden zur Südseite der Landwehrstraße.

2.         Der Rat billigt den Bebauungsplanentwurf gem. Anlage 2 einschließlich Begründung gem. Anlage 3 dieser Vorlage und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Stattdessen werden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Rahmen der Offenlage beteiligt.

 

Die Anlagen 1 - 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.


CDU-Fraktionsvorsitzende Middendorf fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, was mit dem alten Standort „Aldi“ geschieht.

 

Der techn. Beigeordnete Dr.-Ing. Peters antwortet, dass es sich um Privateigentum handelt und der Stadt zurzeit eine Nachfolgeregelung nicht bekannt ist. Festzuhalten bleibt, dass sich die Nutzung im Rahmen des B-Planes OV95 bewegen muss.

 

Fraktionsvorsitzender der Fraktion BergAUF Engelhardt möchte wissen, ob der Bolzplatz in der jetzigen Lage erhalten bleibt.

 

Dr.-Ing. Peters antwortet, dass der Bolzplatz Bestandsschutz hat, zusätzlich soll ein Lärmschutzwall angelegt werden.