Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt den Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage 1 der Erstschrift dieser
Niederschrift beigefügte Abwasserbeseitigungssatzung.
Betriebsleiter
SEB, Herr Mecklenbrauck führt aus, dass
die Vorlagen Top 1 bis Top 3 des öffentlichen Teils sich auf den Wegfall
des § 61 a LWG NRW (Dichtheitsprüfung) beziehen.
Ausschussmitglied
Herr Heinzel fragt nach, wie bei bereits durchgeführten Prüfungen unter anderem
hinsichtlich der Kostenerstattungen verfahren wird.
Herr
Mecklenbrauck erwidert, dass es für bereits durchgeführte Prüfungen keine
rechtlich begründeten
Erstattungsansprüche gibt.
Ausschussmitglied
Herr Blohm möchte wissen, ob sich schon Bürger mit Regressansprüchen gemeldet
haben.
Herr
Mecklenbrauck teilt mit, dass ihm bisher schriftlich noch keine Ansprüche
bekannt gegeben wurden.