Beschluss:
- Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, über die fristgerecht im Rahmen der zweiten erneuten
Offenlegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen vorgebrachten
Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der Stellungnahme
der Verwaltung zu entscheiden.
- Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens zur
FNP-Neuaufstellung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit.
- Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt den neuen Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und
Umweltbericht.