Beschluss:
Der
Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die
Geschäftsführerin des Bergkamener Integrationsrates, Frau Siebert, erläutert
den Anwesenden die wichtigsten Änderungen bei der Novellierung des § 27 der
Gemeindeordnung NRW, die dazu dienen sollen, die politische Beteiligung der
Migrantinnen und Migranten in der Kommune zu stärken und weiter auszubauen. Die
Neuerungen beziehen sich auf:
- Absatz 1: Bildung eines Integrationsrates
- Absatz 2: Dauer der Wahlperiode,
Möglichkeit der Benennung von Stellvertretern
sowie Zeitpunkt der
Integrationsratswahl
- Absatz 3: Ausweitung des aktiven Wahlrechts
- Absatz 8: Abstimmung zwischen Rat und Integrationsrat in einer
Gemeinde
- Absatz 10: Budget
Die Mitglieder
des Integrationsrates hoffen, dass sich die Ausweitung des „aktiven Wahlrechts
für alle Eingebürgerte“ bei der Wahlbeteiligung bei der Wahl am Sonntag,
25.05.2014, prozentual bemerkbar macht.