Sitzung: 11.02.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 10/1364
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung begrüßt die Fortführung des Emscher Landschaftsparks. Die
Stadt Bergkamen wird sich auch in der dritten Parkdekade weiterhin an der
interkommunalen Zusammenarbeit beteiligen, um so insbesondere die für Bergkamen
bedeutsamen Projekte, verankert im „Handlungsprogramm Emscher Landschaftspark
2020+“ voranzubringen.
Der Technische
Beigeordnete erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung und geht dabei
auch auf die förderrechtliche Bedeutung der rechtzeitigen Platzierung
Bergkamener Projekte im regionalen Kontext ein. Daher sei es wünschenswert, die
Bergkamener Projektmeldungen möglichst mit einstimmigen Voten der hiesigen
politischen Gremien auszustatten. Bezüglich des Themen-Camping-Platzes „Marina
Nord“ weist er auf das vom Rat
beschlossene Freiraumkonzept „Rand und Band“ aus 2003 hin, in dem bereits eine
Campingplatznutzung an dieser Stelle ausgewiesen sei.
Für die CDU-Fraktion
begründet Ratsfrau E. Middendorf den Antrag der CDU-Fraktion:
Die CDU-Fraktion
begrüße prinzipiell die Initiative der Verwaltung zur Entwicklung der Marina
Nord; eine verbindliche Festlegung auf eine ausschließliche Campingplatznutzung
zum jetzigen Zeitpunkt sei jedoch verfrüht.
Nach ausführlicher
Diskussion wird einem Kompromissvorschlag des Techn. Beigeordneten Dr.-Ing.
Peters gefolgt:
- Frau Middendorf
erklärt für die CDU-Fraktion, dass ihr Antrag vom 30.01.2014
zurück gezogen wird.
- Für die Verwaltung
erklärt der Techn. Beigeordnete, dass der Beschlussvorschlag
nicht als rechtsverbindlicher
Durchführungsbeschluss zu verstehen ist;
vielmehr werde die Verwaltung entsprechend
der bereits bestehenden
Beschlusslage im Stadtentwicklungsausschuss
unterschiedliche
Nutzungsalternativen für die Entwicklung des
Standortes Marina Nord prüfen. Dabei
seien allerdings die Ziele des Regionalplans
als auch die Darstellung des neuen
Flächennutzungsplans (Parkanlage bzw. Fläche
für Freizeit und Erholung) derzeit
zwingend einzuhalten.