Sitzung: 12.12.2013 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 2
Vorlage: 10/1329
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den
Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs.
1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung
von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie
als Anlage 1 beigefügt sind.