Sitzung: 11.12.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1
Vorlage: 10/1329
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den
Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs.
1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung
von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie
als Anlage 1 beigefügt sind.