Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einwendungen der Anlieger und Anliegerinnen der Heinrichstraße zur Kenntnis. Er beschließt, die Heinrichstraße in den Abschnitten von der Werner Straße bis zur Nordfeldstraße und von der Straße „Im Breil“ bis zur Landwehrstraße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen.

 

Im Abschnitt von der Nordfeldstraße bis zur Kreisverkehranlage „Im Breil“ bleibt die derzeitige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erhalten.


Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sparringa möchte wissen, warum auf einem ca. 300 m langen Abschnitt 50 km/h weiterhin erlaubt sind.

 

Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters antwortet, dass in der Heinrichstraße als Hauptverkehrsstraße generell 50 km/h erlaubt sind, bei bebauten Abschnitten eine 30 km/h Zone eingerichtet werden kann.

 

Es werden zukünftig Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Ob sich danach erneuter Handlungsbedarf ergibt, bleibt abzuwarten.