Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einwendungen der Anlieger und
Anliegerinnen der Heinrichstraße zur Kenntnis. Er beschließt, die
Heinrichstraße in den Abschnitten von der Werner Straße bis zur Nordfeldstraße
und von der Straße „Im Breil“ bis zur Landwehrstraße mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen.
Im Abschnitt von der Nordfeldstraße bis zur Kreisverkehranlage „Im Breil“
bleibt die derzeitige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erhalten.
Der Vorsitzende der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sparringa möchte wissen, warum auf einem ca. 300
m langen Abschnitt 50 km/h weiterhin erlaubt sind.
Technischer
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters antwortet, dass in der Heinrichstraße als
Hauptverkehrsstraße generell 50 km/h erlaubt sind, bei bebauten Abschnitten
eine 30 km/h Zone eingerichtet werden kann.
Es werden zukünftig
Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Ob sich danach erneuter Handlungsbedarf
ergibt, bleibt abzuwarten.