Der Vorsitzende berichtet von einer Anfrage den sachkundigen Bürger Strunk, wann der Endausbau der Straße im Bereich Sanddornweg erfolge.

Herr Mosch teilt daraufhin mit, dass aufgrund mehrerer Anfragen des Ortsvorstehers Herdring bereits Kontakt mit dem Erschließungsträger aufgenommen wurde. Der Erschließungsvertrag sei älteren Datums und enthalte noch die Regelung, dass erst nach Abschluss aller Hochbaumaßnahmen mit dem Endausbau der Erschließungsanlagen begonnen werden dürfe und noch zwei Grundstücke nicht fertig bebaut seien.

Der Erschließungsträger hat jedoch mitgeteilt, dass der Beginn des Endausbaus für das Frühjahr 2014 geplant sei. Darüber hinaus sei im Erschließungsvertrag geregelt, dass der Erschließungsträger bis zur Übergabe der Straße für die Verkehrssicherheit verantwortlich sei. Frau Reumke teilt dazu mit, dass nach einer Bestandsaufnahme der Erschließungsträger zur Herstellung der Verkehrssicherheit angehalten werden solle.