Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt den Abschluss der
Vereinbarungen nach § 72 a Abs. 4 SGB VIII (Erweiterte Führungszeugnisse für
Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe) zwischen den freien Trägern der
Jugendhilfe und dem Jugendamt Bergkamen zur Kenntnis.
Die Vorgehensweise
wird durch Christian Scharwey erläutert, insbesondere die gemeinsame
Vorgehensweise innerhalb des Kreises Unna wird in den Vordergrund gestellt. Es
wird der Abschluss einer solchen Vereinbarung mit allen Jugend- und
Sportvereinen im Stadtgebiet angestrebt. Aus der Diskussion des Ausschusses
ergibt sich die Frage, ob es irgendeine Sanktionsmöglichkeit für den Fall geben
kann, wenn Vereine eine solche Vereinbarung nicht abschließen oder sich nicht
an den Inhalt der Vereinbarung halten. Dies wird seitens der Verwaltung des
Jugendamtes geprüft und zur nächsten Sitzung des Ausschusses wird ein
entsprechendes Zwischenergebnis mitgeteilt.