Sitzung: 07.11.2013 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2
Vorlage: 10/1297
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderungssatzung zur
Hundesteuersatzung der Stadt Bergkamen vom 18.04.2005. Die Änderungssatzung ist
der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die
Verwaltung wird beauftragt die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme im Jahr
2014 zu veranlassen.
Erster Beigeordneter
Mecklenbrauck weist daraufhin, dass die heutige Vorlage auf den Beschluss des
Haushaltssicherungskonzeptes am 15.12.2011 basiert. Weiterhin teilt er mit,
dass die zurzeit bestehenden Hundesteuersätze seit dem 01.01.2005 Gültigkeit
haben.
Neben der Erhöhung
der Hundesteuer ist in der Neufassung der Satzung erstmalig geregelt, dass eine
Erfassung der gehaltenen Hunde erfolgen kann (§ 7 Abs. 5).
In der anschließenden
Diskussion an der sich alle Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen
Fraktionen beteiligen, sprechen sich, außer der Fraktion BergAUF, alle anderen
Fraktionen für eine Erhöhung der Hundesteuer aus. Begrüßt wird dabei
insbesondere aus Steuergerechtigkeitsgründen die vorgesehene Kontrolle.
Stadtverordneter
Puffke von der CDU-Fraktion fragt an, ab wann die Hundesteuerpflicht greift.
Erster Beigeordneter
Mecklenbrauck wird die Antwort im Protokoll geben.
Antwort der Verwaltung:
§ 5 Abs. 1 der Hundesteuersatzung
„Beginn und Ende der Steuerpflicht“
Die Steuerpflicht
beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei
Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin
zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund
drei Monate alt geworden ist. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die
Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von einem Monat
überschritten worden ist.
§ 1 Abs. 3 Satz 2
der Hundesteuersatzung
Die Steuerpflicht
tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe
oder zum Anlernen den Zeitraum von einem Monat überschreitet.