Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bergkamen vom 18.04.2005. Die Änderungssatzung ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme im Jahr 2014 zu veranlassen.


Erster Beigeordneter Mecklenbrauck weist daraufhin, dass die heutige Vorlage auf den Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes am 15.12.2011 basiert. Weiterhin teilt er mit, dass die zurzeit bestehenden Hundesteuersätze seit dem 01.01.2005 Gültigkeit haben.

 

Neben der Erhöhung der Hundesteuer ist in der Neufassung der Satzung erstmalig geregelt, dass eine Erfassung der gehaltenen Hunde erfolgen kann (§ 7 Abs. 5).

 

In der anschließenden Diskussion an der sich alle Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen beteiligen, sprechen sich, außer der Fraktion BergAUF, alle anderen Fraktionen für eine Erhöhung der Hundesteuer aus. Begrüßt wird dabei insbesondere aus Steuergerechtigkeitsgründen die vorgesehene Kontrolle.

 

Stadtverordneter Puffke von der CDU-Fraktion fragt an, ab wann die Hundesteuerpflicht greift.

 

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck wird die Antwort im Protokoll geben.

 

Antwort der Verwaltung:

 

§ 5 Abs. 1 der Hundesteuersatzung „Beginn und Ende der Steuerpflicht“

 

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von einem Monat überschritten worden ist.

 

§ 1 Abs. 3 Satz 2 der Hundesteuersatzung

 

Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von einem Monat überschreitet.