Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt

 

  1. gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW eine erhebliche außerplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 182.200,00 € bei der Buchungsstelle 12.54.02/0245.7811 „Rückzahlung Landeszuweisung Schulstraße“.
    Die Deckung ist durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 12.54.02/0119.7852 „Großinstandsetzung von innerörtlichen Straßen“ gewährleistet.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt zur Kenntnis, dass eine Rückstellung für Zinsverpflichtungen aus der Rückforderung Schulstraße zu berücksichtigen ist.