Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt
- gemäß § 83
Abs. 1 Satz 3 GO NRW eine erhebliche außerplanmäßige investive Auszahlung
in Höhe von 182.200,00 € bei der Buchungsstelle 12.54.02/0245.7811
„Rückzahlung Landeszuweisung Schulstraße“.
Die Deckung ist durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 12.54.02/0119.7852 „Großinstandsetzung von innerörtlichen Straßen“ gewährleistet.
- Der Rat
der Stadt Bergkamen nimmt zur Kenntnis, dass eine Rückstellung für
Zinsverpflichtungen aus der Rückforderung Schulstraße zu berücksichtigen
ist.