Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, zu den im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie zur Offenlegung der vorgebrachten Stellungnahmen gemäß der Anlage 1 zur Vorlage zu entscheiden.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses

 

2.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplans Nr. OA 115 „Zum Oberdorf“ einschließlich Begründung als Satzung. Die Anlagen 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Verwaltungsvorlage.

 

In der anschließenden Diskussion wird vom Stadtverordneten Kerner die Länge des Verfahrens thematisiert; Techn. Beigeordneter Peters erläutert ausführlich die rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Verfahrensschritte und dass aufgrund der Verhandlungen zwischen Grundstückseigentümer und Bodenschutzstelle, Kreis Unna, Verzögerungen unvermeidbar waren.

 

Die vom Stadtverordneten Weiselowski aufgeworfene Frage, um welche Gase es sich handelt hinsichtlich der in Anlage 4.13 der Verwaltungsvorlage aufgeführten Bodenporengase kann in der Sitzung nicht beantwortet werden. Die Antwort wird hiermit zu Protokoll gegeben: Es handelt sich wie vom Techn. Beigeordneten Dr.-Ing. Peters vermutet um Methan bzw. Kohlendioxid. (Quelle: Bericht Kreis Unna vom 25.04.2013)

 

Herr Alph stellt den Antrag, auf die Festsetzung  „Satteldach“ zu verzichten, damit eine etwas aufgelockerte Bebauung erreicht wird. Der Antrag wird bei zwei Ja-Stimmen mit Stimmenmehrheit (15) abgelehnt.