Herr Dr.-Ing. Peters teilt mit, dass im Zeitraum 16.09. bis 09.11.2013 Umbauarbeiten am Wertstoffhof in Kamen stattfinden. In dieser Zeit können die Bürger der Stadt Kamen den Wertstoffhof in Bergkamen nutzen. Die anfallenden Kosten werden getrennt erfasst und für die Städte getrennt abgerechnet werden.

 

Frau Middendorf merkt an, dass sie für den „Spatenstich“ auf der Halde keine Einladung erhalten hat.

 

Herr Dr.-Ing. Peters wird den Hinweis an das Ratbüro weiterleiten und betont, dass es sich um eine Veranstaltung des RVR handelt und die Stadt nicht für die Einladungen zuständig ist.

 

Herr Puffke fragt nach, ob seit der Einführung der 80 l Tonne zum 01.01.2013 für einen 4-Peronen Haushalt eine 60 l Tonne in Ordnung ist.

 

Herr Dr.-Ing. Peters entgegnet, dass unter Berücksichtigung der Mindestvolumina eine 80 l Tonne für den 4-Personen-Haushalt satzungskonform ist.

 

Die Herren Puffke und Saatkamp erinnern an Diskussionen in den politischen Gremien, wonach eine 60 l Tonne für den 4-Personen Haushalt in Ordnung sein sollte.

 

Laut Herrn Engelhardt kann eine 4-köpfige Familie mit einer 60 l Tonne auskommen, auch sollte die Müllvermeidung bzw. Mülltrennung gefördert werden.

 

Herr Dr.-Ing. Peters teilt mit, dass sich der EEB satzungskonform verhält. Mit Einführung der Sondergefäßgröße 80 l  wurde den Bergkamener Bürgern bereits eine erhebliche Einsparmöglichkeit eröffnet.

 

Herr Heinzel erinnert sich an die Diskussionen in den Ausschüssen, in denen gesagt wurde, das für die Bestandskunden alles bleibt wie es ist, es sei denn, sie fallen extrem auf. Unter dem Solidaritätsgesichtspunkt  müsste allen Haushalten mitgeteilt werden, welches die für sie vorgeschriebene Tonnengröße ist.

 

Herr Dr.-Ing. Peters hält die 80 l Tonne für einen guten Kompromiss, da die Abstufung zwischen 60 l und 120 l zu groß war. Nach seinem Kenntnisstand haben ca. 20 Haushalte ein Gefäß, welches nicht zur Haushaltsgröße passt. Hier sieht Herr Dr.-Ing. Peters Änderungsbedarf.

 

Frau Middendorf fragt nach einem möglichen „Bestandschutz für Altkunden“.

 

Herr Dr.-Ing. Peters erklärt, dass er den Fällen, die dem EBB angezeigt werden, nachgehen muss. Diesen Bürgern wird die satzungskonforme Tonne zur Verfügung gestellt.

 

Herr Dr.-Ing. Peters erläutert, dass der statistische Wert bei 15 l pro Kopf und Woche liegt. In der Satzung der Stadt Bergkamen wurde ein Wert von 10 l pro Kopf und Woche festgeschrieben.

Weiterhin weist Herr Dr. Ing. Peters darauf hin, dass – falls politisch gewollt- verursachergerechte Systeme auch für Bergkamen möglich sind, so zum Beispiel Wiegesysteme.