Sitzung: 16.09.2013 Betriebsausschuss
Herr Dr.-Ing. Peters teilt mit, dass im Zeitraum 16.09. bis 09.11.2013
Umbauarbeiten am Wertstoffhof in Kamen stattfinden. In dieser Zeit können die
Bürger der Stadt Kamen den Wertstoffhof in Bergkamen nutzen. Die anfallenden
Kosten werden getrennt erfasst und für die Städte getrennt abgerechnet werden.
Frau Middendorf merkt an, dass sie für den „Spatenstich“ auf der Halde
keine Einladung erhalten hat.
Herr Dr.-Ing. Peters wird den Hinweis an das Ratbüro weiterleiten und
betont, dass es sich um eine Veranstaltung des RVR handelt und die Stadt nicht
für die Einladungen zuständig ist.
Herr Puffke fragt nach, ob seit der Einführung der 80 l Tonne zum
01.01.2013 für einen 4-Peronen Haushalt eine 60 l Tonne in Ordnung ist.
Herr Dr.-Ing. Peters entgegnet, dass unter Berücksichtigung der
Mindestvolumina eine 80 l Tonne für den 4-Personen-Haushalt satzungskonform
ist.
Die Herren Puffke und Saatkamp erinnern an Diskussionen in den
politischen Gremien, wonach eine 60 l Tonne für den 4-Personen Haushalt in
Ordnung sein sollte.
Laut Herrn Engelhardt kann eine 4-köpfige Familie mit einer 60 l Tonne
auskommen, auch sollte die Müllvermeidung bzw. Mülltrennung gefördert werden.
Herr Dr.-Ing. Peters teilt mit, dass sich der EEB satzungskonform
verhält. Mit Einführung der Sondergefäßgröße 80 l wurde den Bergkamener Bürgern bereits eine erhebliche
Einsparmöglichkeit eröffnet.
Herr Heinzel erinnert sich an die Diskussionen in den Ausschüssen, in
denen gesagt wurde, das für die Bestandskunden alles bleibt wie es ist, es sei
denn, sie fallen extrem auf. Unter dem Solidaritätsgesichtspunkt müsste allen Haushalten mitgeteilt werden,
welches die für sie vorgeschriebene Tonnengröße ist.
Herr Dr.-Ing. Peters hält die 80 l Tonne für einen guten Kompromiss, da
die Abstufung zwischen 60 l und 120 l zu groß war. Nach seinem Kenntnisstand
haben ca. 20 Haushalte ein Gefäß, welches nicht zur Haushaltsgröße passt. Hier
sieht Herr Dr.-Ing. Peters Änderungsbedarf.
Frau Middendorf fragt nach einem möglichen „Bestandschutz für Altkunden“.
Herr Dr.-Ing. Peters erklärt, dass er den Fällen, die dem EBB angezeigt
werden, nachgehen muss. Diesen Bürgern wird die satzungskonforme Tonne zur
Verfügung gestellt.
Herr Dr.-Ing. Peters erläutert, dass der statistische Wert bei 15 l pro
Kopf und Woche liegt. In der Satzung der Stadt Bergkamen wurde ein Wert von 10
l pro Kopf und Woche festgeschrieben.
Weiterhin weist Herr Dr. Ing. Peters darauf hin, dass – falls politisch
gewollt- verursachergerechte Systeme auch für Bergkamen möglich sind, so zum
Beispiel Wiegesysteme.