Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den Antrag der FDP-Fraktion vom 29. April 2013 zur Kenntnis und beschließt wegen der noch immer ausstehenden Rechtsverordnung zum § 61 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW ( neue Fassung) so zu verfahren, wie es die Betriebsleitung mit Schreiben vom 07.05.2013 allen Mitgliedern des Rates und der Öffentlichkeit mitgeteilt hat.

Nach Erlass der Rechtsverordnung durch die Landesregierung wird eine hierauf abgestimmte Abwasserbeseitigungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.