Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Die von der Stadt Bergkamen abzugebende Stellungnahme im Rahmen der Benehmensherstellung zur Festsetzung der Kreisumlage gemäß § 55 Kreisordnung (KrONRW) ist dem Rat rechtzeitig zur Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen.


Nach nochmaliger kurzer Begründung durch die CDU-Fraktionsvorsitzende Middendorf weist Beigeordneter Mecklenbrauck darauf hin, dass das jetzt vorgeschlagene Verfahren in Bergkamen bereits praktiziert wird.

 

Er verweist dabei auf den letzten Absatz der Sachdarstellung.