Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zur Kenntnis.

 

 


Die Erläuterungen werden durch den Jugendhilfeplaner Udo Harder gegeben. Insbesondere wird herausgestellt, dass aus der Sicht der Verwaltung des Jugendamtes der Rechtsanspruch mit 25 Stunden in der Woche als erfüllt anzusehen ist. Darüber hinaus werden sowohl die Buchungen von Eltern bei 35 Stunden formlos und pauschal geprüft, während es eine Einzelüberprüfung bei der beantragten 45 Stunden-Regelung gibt.

 

Darüber hinaus wird der Vorrang der Erziehung in den Kindertageseinrichtungen gegenüber der Tagespflege erläutert. Von dieser generellen Regelung kann in Einzelfällen abgewichen werden.