Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege zur Kenntnis.
Die Erläuterungen werden durch den Jugendhilfeplaner Udo Harder gegeben.
Insbesondere wird herausgestellt, dass aus der Sicht der Verwaltung des
Jugendamtes der Rechtsanspruch mit 25 Stunden in der Woche als erfüllt
anzusehen ist. Darüber hinaus werden sowohl die Buchungen von Eltern bei 35
Stunden formlos und pauschal geprüft, während es eine Einzelüberprüfung bei der
beantragten 45 Stunden-Regelung gibt.
Darüber hinaus wird der Vorrang der Erziehung in den
Kindertageseinrichtungen gegenüber der Tagespflege erläutert. Von dieser
generellen Regelung kann in Einzelfällen abgewichen werden.