Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen nimmt den Antrag der FDP-Fraktion vom 29. April 2013 zur Kenntnis und
beschließt wegen der noch immer ausstehenden Rechtsverordnung zum § 61 Abs. 2
Landeswassergesetz NRW (neue Fassung) so zu verfahren wie es die
Betriebsleitung mit Schreiben vom 07.05.2013 allen Mitgliedern des Rates und
der Öffentlichkeit mitgeteilt hat.
Nach Erlass der
Rechtsverordnung durch die Landesregierung wird eine hierauf abgestimmte
Abwasserbeseitigungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der
Betriebsleiter, Herr Mecklenbrauck, erklärt, dass bis zum heutigen Tage keine
Rechtsverordnung durch die Landesregierung erlassen wurde.