Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den Antrag der FDP-Fraktion vom 29. April 2013 zur Kenntnis und beschließt wegen der noch immer ausstehenden Rechtsverordnung zum § 61 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW (neue Fassung) so zu verfahren wie es die Betriebsleitung mit Schreiben vom 07.05.2013 allen Mitgliedern des Rates und der Öffentlichkeit mitgeteilt hat.

Nach Erlass der Rechtsverordnung durch die Landesregierung wird eine hierauf abgestimmte Abwasserbeseitigungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


Der Betriebsleiter, Herr Mecklenbrauck, erklärt, dass bis zum heutigen Tage keine Rechtsverordnung durch die Landesregierung erlassen wurde.