Sitzung: 02.07.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 10/1224
Der
Technische Beigeordnete Dr.-Ing. Peters berichtet aus der letzten Sitzung des
Arbeitskreises „Regionales Einzelhandeskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK) am
28.06.2013. In dieser Sitzung sei man dem regionalen Konsens einen wesentlichen
Schritt näher gekommen: so sei die Gesamtverkaufsfläche akzeptiert, lediglich
im Segment Textil sei eine Reduktion von geplanten ca. 7000 m² auf tatsächliche
ca. 6250 m² erforderlich. Diese Reduzierung
wurde bereits von CharterHaus zugesagt, so dass der Technische
Beigeordnete Dr.-Ing Peters noch in der 27. KW den Kontakt zum REHK-Vorstand
herstellen möchte, um die Möglichkeit einer Sondersitzung zur Herstellung des Konsenses
zu prüfen. Die nächste turnusmäßige Sitzung des Arbeitskreises findet im
September 2013 statt.
Im
Anschluss informiert Frau van der Jagt-Buitink (CharterHaus) über den Sachstand
zum geplanten Abbruch des Wohnturmes. Sie erklärt, dass neben einer
Finanzierung des Abbruches durch öffentliche Fördermittel auch der Weg einer
freihändigen Vergabe geprüft wurde. Es habe sich dabei herausgestellt, dass es
der Firma CharterHaus voraussichtlich möglich sei, den Abbruch des Turmes für ca.
eine Mio. € durchführen zu lassen. Sie wirbt um eine Beteiligung der Stadt
Bergkamen in Höhe von 1/3 der Kosten, maximal 300.000,- €. Frau van der
Jagt-Buitink berichtet weiter, dass bis zum geplanten Abbruchbeginn im Winter
noch eine Polizei-Übung und ein Lichtkunstprojekt an dem Wohnturm geplant
seien. Diese Aktionen seien bis Mitte November abgeschlossen.
Nach
dem Bericht von Frau van der Jagt-Buitink erläutert Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters, dass aufgrund des
förmlich festgelegten Sanierungsgebietes und des damit verbundenen öffentlichen
Interesses eine Kostenbeteiligung der Stadt Bergkamen möglich sei. Diese solle
dann im städtebaulichen Vertrag, der selbstverständlich der Zustimmung des
Rates bedürfe, verbindlich geregelt werden.
Die Fälligkeit solle
mit Abschluss der Abbruchmaßnahme entstehen und sei damit haushaltsrechtlich
dem Haushaltsjahr 2014 zuzuordnen. Die Refinanzierung erfolge über
Grundstückserlöse im Rathausumfeld bzw. über Verrechnung mit
Zahlungsverpflichtungen durch CharterHaus an anderer Stelle.
Der
Vorsitzende sowie die Sprecher der Fraktionen machen deutlich, dass es im
Interesse aller Fraktionen liege, mit dem Abbruch des Wohnturmes den nächsten
Schritt zur Realisierung der BergGalerie zu gehen.
Anschließend
trägt Herr Wammetsberger vom Büro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein sein
Verkehrsgutachten fundiert und ausführlich vor und geht dabei insbesondere auf
die sowohl vorhandenen als auch durch die durch die Realisierung des Projektes
zu erwartenden Verkehrsströme rund um das Karree der geplanten BergGalerie ein.
Er betont die gute Leistungsfähigkeit der bereits vorhandenen Kreisverkehre und
erläutert die geplante Änderung der Erschließung des Parkhauses sowie die Lage
der Anlieferungen, von denen im Bereich der Gedächtnisstraße die bereits
vorhandene Hauptanlieferung liegt. Eine weitere Anlieferung sei im Bereich des
Wohnturmsockels, erschlossen von der Zentrumstraße geplant, ebenso eine
zusätzliche Anlieferung vor dem Gebäude an der Töddinghauser Straße gegenüber vom
Ratstrakt. Der Gutachter geht dabei auf die Lärmrichtwerte für die umliegende
Wohnbebauung ein und dass die Einhaltung dieser ggf. durch bauliche Maßnahmen
im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werde.
Es
gibt nach den umfassenden Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt keine
weiteren Wortmeldungen.