Sitzung: 02.07.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 10/1213
Nach
einleitenden Worten des Technischen Beigeordneten Dr.-Ing. Peters, in denen er
die rechtliche Notwendigkeit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes darstellt,
gleichzeitig aber auch die mangelnde Handlungsfähigkeit der Kommunen aufgrund
fehlender Zuständigkeiten bei übergeordneten Verkehrswegen und aufgrund
fehlender Mittelzuweisung für diese Aufgabe deutlich macht, trägt Herr Zanolli
vom Ingenieurbüro Grasy+Zanolli GbR umfassend die bisherigen Ergebnisse vor.
Er
erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Berechnungsverfahren und
präsentiert dann die von ihm erstellten Karten mit den von den Verkehrswegen
ausgehenden Lärmbelastungen und den in den Lärmbereichen betroffenen Anwohnern.
Anschließend geht er auf die Möglichkeiten ein, die Lärmpegel zu senken und
erklärt zum Ende seines Vortrages das weitere Verfahren.
In
der anschließenden Debatte herrscht allgemein die Meinung, dass die
Notwendigkeit zum Handeln gegeben ist, und es werden die fehlenden
Handlungsmöglichkeiten der Kommunen kritisiert.
Der
Technische Beigeordnete Dr.-Ing Peters lädt die Bürger ein, sich im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung beim Lärmaktionsplan einzubringen, warnt aber vor zu
hohen Erwartungen, da die hauptsächlichen Ursachen des Lärms in der
Zuständigkeit von Bahn und Straßen.NRW lägen. Diese Behörden möchte er im
Rahmen der Maßnahmenplanung möglichst im Konsens in die Pflicht nehmen.