Beschluss:
Aufgrund des § 4
Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen
(Kommunalwahlgesetz) beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr
2014, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem Vorschlag in 22
Wahlbezirke einzuteilen.
Gegen die durch
den Bürgermeister gemäß § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene
Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine
Bedenken.
Eine
Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift
dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.