Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt
„Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange“ entsprechend Sachdarstellung.
Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 115 „Zum Oberdorf“ einschließlich Begründung
entsprechend Anlagen 2 und 3 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB.
Die Anlagen 2
und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Stadtverordneter Herdring von der SPD-Fraktion teilt zu der
Sachdarstellung auf Seite 7 mit, dass die Einrichtung eines Haltestellenpaares
für die R 11 nahe Einmündung „Zum Oberdorf“ auf der Lünener Straße mit Beginn
des nächsten Fahrplanes von der VKU realisiert wird.
Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters geht auf den 2. Abs. Seite 3
ein und teilt mit, dass nach der Bürgerversammlung ein schriftlicher Einwand
gegen bestimmte Baugrenzen eingegangen ist. Der Einwand wird bearbeitet, ist
für die heute Beschlussfassung aber nicht relevant.