Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“ unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB.
    Der Geltungsbereich wird begrenzt

    - im Norden durch die Südseite der Landwehrstraße/L 664
    - im Osten durch die Geschwister-Scholl-Straße,
    - im Süden und Westen durch die nördliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges und seiner
      Verlängerung um 35 m nach Westen und von dort durch eine 75 m lange Linie nach
      Norden zur Südseite der Landwehrstraße.

    Die zeichnerische Darstellung (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  2. Der Rat nimmt das Konzept des Vorhabenträgers (Anlage 2) zur Kenntnis. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.