Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt
„Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange“ entsprechend Sachdarstellung.
Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 115 „Zum Oberdorf“ einschließlich Begründung
entsprechend Anlagen 2 und 3 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB.
Die Anlagen 2
und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.