Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
- Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BK
121 „VEP Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“ unter Anwendung
des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB.
Der Geltungsbereich wird begrenzt
- im Norden durch die Südseite der Landwehrstraße/L 664
- im Osten durch die Geschwister-Scholl-Straße,
- im Süden und Westen durch die nördliche Grenze des Kuhbach-Grünzuges und seiner
Verlängerung um 35 m nach Westen und von dort durch eine 75 m lange Linie nach
Norden zur Südseite der Landwehrstraße.
Die zeichnerische Darstellung (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Rat nimmt das Konzept des
Vorhabenträgers (Anlage 2) zur Kenntnis. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.