Herr Dr.-Ing. Peters macht vorab deutlich, dass es sich bei den
beabsichtigten Umgestaltungen von Töddinghauser Straße und Overberger Straße
aus haushaltsrechtlicher Perspektive um Instandsetzungen handelt. In diesem
Zusammenhang wird die Chance genutzt, Optimierungen vorzunehmen. Es ist
geplant, Bauabschnitte zu bilden. Ein erster Abschnitt für die Töddinghauser
Straße könnte vom Kreisverkehr an der Friedenskirche bis zur Einmündung der
Kurt-Piehl-Straße reichen, ein erster Abschnitt im Bereich der Overberger
Straße vom Kreisverkehr an der Rünther Straße bis zur Einmündung der
Feldstraße.
Herr Dipl.-Ing. Lorger stellt die geplante Umgestaltung der
Töddinghauser Straße mit Hilfe von computergestützten Plänen vor.
Herr Kemmesies erläutert die Planung der Umgestaltung der Overberger
Straße mit Hilfe von computergestützten Plänen.
Beide Vorhaben werden im Rahmen der sich anschließenden Stellungnahmen
begrüßt.
Herr Semmelmann merkt an, dass im Bereich der Overberger Straße derzeit
ein gemeinsam genutzter Fuß- und Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen
ist. Er bittet um Prüfung, ob die Benutzungspflicht bis zum Umbau aufgehoben
werden kann.