Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für Investitionen im
Teilfinanzplan sowie die Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2
GO NRW zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt
die Verwaltung in einer Dienstanweisung die Grundsätze über Art, Umfang und
Dauer der Ermächtigungsübertragungen zu regeln und zur Beschlussfassung
vorzulegen.