Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfs-planes der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen mit der Festlegung des Schutzzieles:
Die erste Einheit soll mit einer Mindeststärke
von 9 Funktionsträgern innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die
Leitstelle am Einsatzort eintreffen.
Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke
von 7 Funktionsträgern soll innerhalb
von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen.
Diese Vorgaben sollen in mindestens 85% der
Einsätze eingehalten werden.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen
Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung
zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.
Die Verwaltung wird
außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg erneut die
Ausnahmegenehmigung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 FSHG und damit die weitere
Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer hauptamtlichen Wache zu
beantragen.
Die 2.
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist der Erstschrift der
Niederschrift als Anlage beigefügt.