Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfs-planes der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen mit der Festlegung des Schutzzieles:

 

Die erste Einheit soll mit einer Mindeststärke von 9 Funktionsträgern innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen.

 

Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von  7 Funktionsträgern soll innerhalb von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen.

 

Diese Vorgaben sollen in mindestens 85% der Einsätze eingehalten werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.

 

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg erneut die Ausnahmegenehmigung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 FSHG und damit die weitere Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer hauptamtlichen Wache zu beantragen.

 

Die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.