Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für Investitionen im Teilfinanzplan sowie die Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.

2.       Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung in einer Dienstanweisung die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen zu regeln und zur Beschlussfassung vorzulegen.