Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen stimmt vorbehaltlich der noch folgenden Empfehlung des Aufsichtsrates
der GSW am 11.03.2013 zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung
der GSW beschließen:
1.
Der mittelbaren Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen,
Bönen, Bergkamen (GSW) über die Trianel GmbH (Trianel) an folgenden
Gesellschaften wird zugestimmt:
a)
Einer mittelbaren Beteiligung über die Trianel GmbH, an der die GSW
zurzeit mit einem Anteil in Höhe von 0,84% beteiligt sind, an der Trianel
Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung) in
der Rechtsform der Einheits-KG. Die Trianel GmbH beabsichtigt eine unmittelbare
Beteiligung als Kommanditist an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH &
Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 9,0 Mio. €, entsprechend
einer prozentualen Beteiligung von bis zu maximal 15% des vorgesehenen
Eigenkapitals i.H.v. 60 Mio. €, einzugehen. Für die GSW entspricht dies einer
mittelbaren Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG
in Höhe von bis zu maximal 0,126%, bzw. einer rechnerischen Beteiligung in Höhe
von bis zu 75.600,- €.
b)
Einer mit der Beteiligung unter a) zwingend verbundenen mittelbaren
Beteiligung an der von der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG zu
100% gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Onshore Windkraftwerke
Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- €. Für die GSW entspricht
dies einer mittelbaren Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke
Verwaltungs GmbH von bis zu maximal 0,126%, entsprechend einer rechnerischen
Beteiligung von bis zu 31,50 €.
2.
Mit der vorstehenden mittelbaren Beteiligung über die Trianel GmbH an
der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG stimmt der Aufsichtsrat
der GSW zugleich zu, dass die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG
ihrerseits bis Ende 2016 weiteren Gesellschaften beitritt oder weitere
Unternehmen oder Beteiligungen erwirbt oder gründet, sofern in diesen Gesellschaften
Projekte realisiert werden, die einen festgeschriebenen Kriterienkatalog
erfüllen. Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die Trianel
Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG werden zugleich weitere mittelbare
Beteiligungen der GSW begründet.
3. Die Zustimmung zum
Abschluss und/oder Eintritt der GSW in
sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung erforderlich sind und
werden, wird erteilt.
Erster Beigeordneter
Mecklenbrauck teilt mit, dass die bei Erstellung der Vorlage noch fehlenden
Stellungnahmen von der IHK und der Kreishandwerkerschaft, sowohl für TOP 12 als
auch TOP 13, nun vorliegen.