Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt vorbehaltlich der noch folgenden Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW am 11.03.2013 zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1.      Der mittelbaren Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) über die Trianel GmbH (Trianel) an folgenden Gesellschaften wird zugestimmt:

 

a)      Einer mittelbaren Beteiligung über die Trianel GmbH, an der die GSW zurzeit mit einem Anteil in Höhe von 0,84% beteiligt sind, an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung) in der Rechtsform der Einheits-KG. Die Trianel GmbH beabsichtigt eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 9,0 Mio. €, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu maximal 15% des vorgesehenen Eigenkapitals i.H.v. 60 Mio. €, einzugehen. Für die GSW entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG in Höhe von bis zu maximal 0,126%, bzw. einer rechnerischen Beteiligung in Höhe von bis zu 75.600,- €.

 

b)      Einer mit der Beteiligung unter a) zwingend verbundenen mittelbaren Beteiligung an der von der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- €. Für die GSW entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH von bis zu maximal 0,126%, entsprechend einer rechnerischen Beteiligung von bis zu 31,50 €.

 

2.      Mit der vorstehenden mittelbaren Beteiligung über die Trianel GmbH an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG stimmt der Aufsichtsrat der GSW zugleich zu, dass die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG ihrerseits bis Ende 2016 weiteren Gesellschaften beitritt oder weitere Unternehmen oder Beteiligungen erwirbt oder gründet, sofern in diesen Gesellschaften Projekte realisiert werden, die einen festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen. Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG werden zugleich weitere mittelbare Beteiligungen der GSW begründet.

 

3.      Die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt der GSW in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung erforderlich sind und werden, wird erteilt.

 


Erster Beigeordneter Mecklenbrauck teilt mit, dass die bei Erstellung der Vorlage noch fehlenden Stellungnahmen von der IHK und der Kreishandwerkerschaft, sowohl für TOP 12 als auch TOP 13, nun vorliegen.