Sitzung: 05.02.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 10/1080
Beschluss:
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, den
Flächennutzungsplan im Planbereich des Evolutionsparks mit der Darstellung
Wald und landwirtschaftliche Flächen entsprechend dem Entwurf, der im
Rahmen der frühzeitigen TÖB-Beteiligung 2010 erarbeitet wurde, erneut offenzulegen.
Die entsprechenden Verfahrensschritte werden in den zuständigen Gremien
gesondert entschieden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes OV 117 „Evolutionspark“ aufzuheben.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, der
Empfehlung des MKULNV NRW im gesamten Stadtgebiet nach
Alternativstandorten für die Errichtung eines Evolutionsparks zu suchen,
zu folgen. Dabei geht der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel
und Wirtschaftsförderung davon aus, dass die zuständigen Fachbehörden in
die Alternativstandortsuche beratend eingebunden werden, um zu einer
gemeinsamen Standortempfehlung zu kommen.
Frau Reumke
erläutert die Vorlage der Verwaltung und geht dabei insbesondere auf die
frühzeitig erfolgte Abstimmung des Projektes mit den regionalplanerischen
Fachbehörden und deren anfangs positive Grundhaltung zu dem Vorhaben ein. Bei
Einholung der Stellungnahmen des Ministeriums für dessen Antwort an die
Naturschutzverbände sei der Stadt Bergkamen keine Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben worden.
In
den anschließenden Stellungnahmen bringen die Fraktionen ihr Bedauern über die
Entscheidung des Ministers zum Ausdruck und attestieren der Verwaltung eine
gute Vorarbeit in dem Verfahren. Die Suche nach Alternativstandorten innerhalb
des Stadtgebietes soll unter Einforderung der vom Minister angebotenen Hilfe
angestrebt werden.