Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.


Die Fraktion BergAUF macht durch ihren Vorsitzenden deutlich, dass die Belastung für Bürgerinnen und Bürger deutlich ansteigt. Insbesondere erkennt man dies bei Straßenreinigungen, wo es einen 30-50%igen anstieg gibt.

 

Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender Sparringa hält die Mehrbelastung für durchaus vertretbar.