Sitzung: 13.12.2012 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2
Vorlage: 10/1048
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die
Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den
Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen
gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1
beigefügt sind.
Die Fraktion BergAUF macht durch ihren Vorsitzenden deutlich, dass die
Belastung für Bürgerinnen und Bürger deutlich ansteigt. Insbesondere erkennt
man dies bei Straßenreinigungen, wo es einen 30-50%igen anstieg gibt.
Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender Sparringa hält die
Mehrbelastung für durchaus vertretbar.