Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02.5293 eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 226.313,60 €.

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. §83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage. Weitere Deckungsmöglichkeiten bestehen zurzeit nicht.

 


Stadtverordneter Heinzel von der CDU-Fraktion weist auf die jährliche Wiederholung der Vorlage bezüglich der Stromkosten der Straßenbeleuchtung hin. Für ihn bleibt festzuhalten, dass die Einsparungen im HSK nicht erreicht werden.

 

Fraktionsvorsitzende der CDU Middendorf ergänzt, dass die Unterhaltungs- und Anschaffungskosten höher sind als die Energiekosten. In Zukunft sollte auf die Beschaffung ein größeres Augenmerk gelegt werden.