Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
bei der Buchungsstelle 12.54.02.5293 eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von
226.313,60 €.
Das Erfordernis
einer notwendigen Deckung gem. §83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der
Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben nicht erfüllt werden. Die zeitliche
und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage. Weitere
Deckungsmöglichkeiten bestehen zurzeit nicht.
Stadtverordneter
Heinzel von der CDU-Fraktion weist auf die jährliche Wiederholung der Vorlage
bezüglich der Stromkosten der Straßenbeleuchtung hin. Für ihn bleibt
festzuhalten, dass die Einsparungen im HSK nicht erreicht werden.
Fraktionsvorsitzende
der CDU Middendorf ergänzt, dass die Unterhaltungs- und Anschaffungskosten
höher sind als die Energiekosten. In Zukunft sollte auf die Beschaffung ein
größeres Augenmerk gelegt werden.