Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem Verein „Türkische Islamische Gemeinde zu Bergkamen – Zentralmoschee e. V.“ (DiTiB) vorbehaltlich des Ergebnisses des baurechtlichen Verfahrens mitzuteilen, dass die Stadt grundsätzlich bereit ist, das Grundstück zum Zwecke der Errichtung einer Moschee zu veräußern.

 

Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Bürgermeister Schäfer macht deutlich, dass es heute um ein Grundsatzbeschluss und nicht um die Genehmigung eines Grundstücksverkaufs geht.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Kampmeyer weist daraufhin, dass es sich nicht um eine zusätzliche Moschee handelt, sondern um eine Verlegung. Da die DITIB einen Standort inmitten ihrer Gemeinde sucht, stehen Alternativen nicht zur Verfügung. Die SPD-Fraktion wird zustimmen, wobei die baurechtliche Bewertung abzuwarten bleibt.

 

Die CDU-Fraktion sieht nach Aussage der Vorsitzenden Middendorf in dem Standort Konfliktpotenzial. Ihrer Auffassung nach sind Alternativen nicht genügend geprüft worden. Zum Beispiel, das Grundstück gegenüber vom Globus-Baumarkt.

 

Bürgermeister Schäfer erwidert, dass Alternativen geprüft wurden. Will man dem Wunsch der DITIB folgen, in der Mitte ihrer Gemeindemitglieder ein Grundstück zur Verfügung zu stellen, besteht keine Alternative.

 

Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender Sparringa und Stadtverordneter Saatkamp von der FDP-Fraktion weisen nochmals auf baurechtliche Bewertungen hin, wobei dem DITIB-Verein klar ist, worauf er sich zu jetziger Zeit einlässt.

 

Fraktionsvorsitzender BergAUF Engelhardt erneuert seinen Hinweis aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung und bittet festzulegen, dass der Gebetsruf unterbleibt.

 

Fraktionsvorsitzende der CDU Middendorf weist daraufhin, keiner in der CDU-Fraktion will der islamischen Bevölkerung die freie Religionsausübung nehmen. Ihrer Meinung nach sollen aber andere Standorte mit weniger Konfliktpotenzial geprüft werden.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters berichtet, dass es bzgl. der Gebetsrufe am alten Standort Regelungen gibt, die auch am neuen Standort machbar sind.