Sitzung: 13.12.2012 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 10/1045
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem
Verein „Türkische Islamische Gemeinde zu Bergkamen – Zentralmoschee e. V.“
(DiTiB) vorbehaltlich des
Ergebnisses des baurechtlichen
Verfahrens mitzuteilen, dass die Stadt grundsätzlich bereit ist, das Grundstück
zum Zwecke der Errichtung einer Moschee zu veräußern.
Die Vorlage ist
Bestandteil des Beschlusses.
Bürgermeister
Schäfer macht deutlich, dass es heute um ein Grundsatzbeschluss und nicht um
die Genehmigung eines Grundstücksverkaufs geht.
SPD-Fraktionsvorsitzender
Kampmeyer weist daraufhin, dass es sich nicht um eine zusätzliche Moschee
handelt, sondern um eine Verlegung. Da die DITIB einen Standort inmitten ihrer
Gemeinde sucht, stehen Alternativen nicht zur Verfügung. Die SPD-Fraktion wird
zustimmen, wobei die baurechtliche Bewertung abzuwarten bleibt.
Die CDU-Fraktion sieht
nach Aussage der Vorsitzenden Middendorf in dem Standort Konfliktpotenzial.
Ihrer Auffassung nach sind Alternativen nicht genügend geprüft worden. Zum
Beispiel, das Grundstück gegenüber vom Globus-Baumarkt.
Bürgermeister
Schäfer erwidert, dass Alternativen geprüft wurden. Will man dem Wunsch der
DITIB folgen, in der Mitte ihrer Gemeindemitglieder ein Grundstück zur
Verfügung zu stellen, besteht keine Alternative.
Bündnis 90/Die
Grünen Fraktionsvorsitzender Sparringa und Stadtverordneter Saatkamp von der
FDP-Fraktion weisen nochmals auf baurechtliche Bewertungen hin, wobei dem
DITIB-Verein klar ist, worauf er sich zu jetziger Zeit einlässt.
Fraktionsvorsitzender
BergAUF Engelhardt erneuert seinen Hinweis aus dem Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung und bittet
festzulegen, dass der Gebetsruf unterbleibt.
Fraktionsvorsitzende
der CDU Middendorf weist daraufhin, keiner in der CDU-Fraktion will der
islamischen Bevölkerung die freie Religionsausübung nehmen. Ihrer Meinung nach
sollen aber andere Standorte mit weniger Konfliktpotenzial geprüft werden.
Techn. Beigeordneter
Dr.-Ing. Peters berichtet, dass es bzgl. der Gebetsrufe am alten Standort
Regelungen gibt, die auch am neuen Standort machbar sind.