Sitzung: 12.12.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: 10/1048
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die
Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den
Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen
gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1
beigefügt sind.