Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Erhebung von
Vergnügungs-steuer in der Stadt Bergkamen (Vergnügungssteuersatzung). Die
Satzung ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Erster
Beigeordneter Mecklenbrauck weist auf die Diskussion in der Ratssitzung am
27.09.2012 hin. Nach heutiger Erkenntnis ergibt ein Vergnügungssteuersatz von
15 % keinen Erdrosselungstatbestand. Inwieweit das politische Ziel „höhere
Steuern - gleich weniger Spielgeräte“ erreicht wird, bleibt abzuwarten.
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen Sparringa
bemängelt eine abgegebene Äußerung aus der Verwaltungsführung, dass eine
Spielhalle immer noch besser sei als Leerstände.
Technischer
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters widerspricht die Äußerung so getan zu haben.